Häufige Fragen zum Thema Sozialbestattung
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle zudem Antwort auf sehr häufig gestellte Fragen zum Thema geben.
Ist eine Sozialbestattung immer anonym?
Das zuständige Amt darf im Falle einer Sozialbestattung keine anonyme Beisetzung verlangen. Wünschen es die Hinterbliebenen anders und übernimmt das Amt die Bestattungskosten, dann darf das Amt den Antragsteller nicht aus Kostengründen zur günstigeren anonymen Beisetzung drängen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Sozialbestattung?
Für Sie als Antragsteller der Sozialbestattung ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Einkommen sowie das sogenannte “Schonvermögen” bei der Beantragung der Kostenübernahme berücksichtigt werden.
Bei dem Schonvermögen handelt es sich um eine Art “Freibetrag”, welcher in einer Höhe von 5.000 € existiert. Das bedeutet, dass Vermögen oder auch Einkommen, welches dieses Schonvermögen nicht überschreitet, vom Sozialamt nicht als Einkommen oder Vermögen berücksichtigt bzw. zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen werden darf.
Wie teuer darf eine Sozialbestattung sein?
Werden die Wünsche des Verstorbenen bei einer Sozialbestattung berücksichtigt
Wie Sie sich vielleicht jetzt schon denken können, wird der Umfang einer Sozialbestattung auf das Nötigste reduziert. So genehmigt das Sozialamt nur einen ganz bestimmten Umfang, welcher für die Kostenübernahme genehmigt wird. Dies kann sich allerdings von Ort zu Ort bzw. von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Gut zu wissen - hatte der Verstorbene zu Lebzeiten bestimmte Vorstellungen für seine Bestattung, z. B. eine bestimmte Bestattungsart (Seebestattung, Feuerbestattung etc.) und gibt es hierfür eine Bestattungsverfügung, muss diese vom Sozialamt berücksichtigt werden.
Folgende Kosten werden bei der Sozialbestattung übernommen:
- Friedhofsgebühren
- Sarg
- Überführungskosten
- Einäscherung
- Urne
- Totenschein
- ggf. gewünschte Bestattungsart
- Grabstein
- Hygienische Versorgung
- Aufbewahrung des Toten
- Einkleiden, Einbetten
- Trauerhalle
Bei der Sozialbestattung werden die Kosten für einen einfachen Sarg sowie einen einfachen Grabstein übernommen. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für einen Grabstein besteht jedoch nur, wenn dieser in der jeweiligen Friedhofssatzung vorgeschrieben ist.
Fazit
Eine Beisetzung ist die letzte Ehre, die wir einem Verstorbenen geben können. Sollten Ihre finanziellen Mittel selbst nicht ausreichen, scheuen Sie sich nicht und holen Sie sich beim zuständigen Amt Unterstützung. Und bedenken Sie immer: Auch eine sehr einfache Beerdigung kann würdevoll und schön sein. Andenken und Würdigung des Verstorbenen sind keine Frage des Geldes sondern eine Frage Ihres ganz persönlichen Herzens.