Sozialbestattung: Antrag, Ablauf und Einkommensgrenze

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Den Tod eines geliebten Menschen zu verkraften ist schmerzhaft und trifft alle Hinterbliebenen und Angehörigen schwer. In dieser schwierigen Situation müssen die direkt betroffenen Verwandten sich neben der Trauer jedoch auch noch um die Bestattung des Verstorbenen kümmern. Leider gibt es hier viele Menschen, die die hohen Bestattungskosten, welche eine würdevolle Bestattung ermöglichen, nicht aus eigenen Mitteln tragen können. 

Genau für diese wurde die sogenannte “Sozialbestattung” eingeführt. Das bedeutet, dass die Bestattungskosten vom zuständigen Sozialamt übernommen werden oder es einen gewissen Bestattungszuschuss gibt. Für eine Sozialbeerdingung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Welche das sind und wie genau das Sozialbegräbnis abläuft, möchten wir Ihnen hier erläutern. 

 

Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?

Üblicherweise tragen die Erben die Kosten für eine Beerdigung. Die Verpflichtung dazu wird als Gegenleistung zum erhaltenen Erbe angesehen. Kann den Erben eine derartige Verpflichtung nicht zugemutet werden oder gibt es keine Erben oder kein Erbe, ist der Unterhaltspflichtige für die Kosten verantwortlich - gibt es diese Person nicht, stehen die Angehörigen in der Pflicht. 

 

Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Wenn die Kosten den in Frage kommenden Personen nicht zugemutet werden können oder diese die Summe schlichtweg nicht aufbringen können, springt das örtliche Sozialamt ein. Wir sprechen in dem Fall von einer sogenannten Sozialbestattung. 

 

Was ist eine Sozialbestattung? 

Was aber dürfen Sie darunter verstehen? Von einem Sozialbegräbnis spricht man, wenn das für den Sterbeort zuständige Sozialamt eine Kostenübernahme für die Bestattung gibt. 

Kann die Bestattung jedoch von dem Erbe des Verstorbenen bezahlt werden, gibt es diese Kostenübernahme nicht. Für den Fall, dass das Erbe nicht die gesamten Kosten deckt, kann eine Beihilfe bzw ein Zuschuss für die Beerdigungskosten vom Sozialamt erfolgen. 

 

Wer bekommt eine Sozialbestattung?

Verstorbene, die keine Angehörigen oder Erben mit dem für die Beerdigungskosten nötigen Vermögen haben und selbst nicht genug hinterlassen, was zur Begleichung der Kosten dienen könnte, erhalten eine Sozialbestattung. 

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Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?

Antrag auf Sozialbestattung kann nur derjenige stellen, der gesetzlich für die Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist. Sprich, die oder der “nächste/n” Verwandte/n. 

Hat der Verstorbene beispielsweise keinen Ehepartner, müssten in diesem Fall die Geschwister oder deren Kinder für alle Kosten der Bestattung aufkommen. Sind mehrere Kinder vorhanden, werden die Bestattungskosten auf alle Kinder aufgeteilt. 

Hinterlässt der Verstorbene darüber hinaus ein Erbe, kann auch dieses zur Deckung der Bestattungskosten genutzt werden. Reicht die Höhe des Erbes nicht aus und sind die Kosten der Bestattung für die Hinterblieben nichtsdestotrotz nicht zumutbar, kann die Sozialbestattung in Anspruch genommen werden. 

Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Wenn die Kosten den in Frage kommenden Personen nicht zugemutet werden können oder diese die Summe schlichtweg nicht aufbringen können, springt das örtliche Sozialamt ein. Wir sprechen in dem Fall von einer sogenannten Sozialbestattung.

Wer bekommt eine Sozialbestattung?

Verstorbene, die keine Angehörigen oder Erben mit dem für die Beerdigungskosten nötigen Vermögen haben und selbst nicht genug hinterlassen, was zur Begleichung der Kosten dienen könnte, erhalten eine Sozialbestattung.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag zur Sozialbestattung muss in der Regel immer beim örtlich zuständigen Sozialamt beantragt werden, wo ggf. auch der Verstorbene bereits Sozialleistungen erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, so ist dennoch eine Kostenübernahme für die Bestattung möglich. Ausschlaggebend hierfür sind nämlich immer die Einkommensverhältnisse der Angehörigen. Die Leistung wird dann jedoch beim Sozialamt direkt vor Ort beantragt. 

 

Welche Unterlagen werden benötigt? 

Bevor Sie eine Sozialbestattung beim zuständigen Sozialamt beantragen, sollten Sie sich über die notwendigen Unterlagen informieren, welche zur Prüfung der Kostenübernahme vorgelegt werden müssen. 

Zu diesen zählen unter anderem folgende: 

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher und sonstige Geldanlagen (Aktien etc.)
  • Lebensversicherungen
  • Sterbeurkunde
  • Testament
  • Nachweis von Eigentum
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses 
  • Am besten sollten Sie sich vorab persönlich oder telefonisch informieren, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden. 

 

Wie läuft ein Sozialbegräbnis ab?

Bei einem Sozialbegräbnis handelt es sich um eine einfache, aber würdevolle Bestattung. Das zuständige Sozialamt übernimmt zunächst die Friedhofsgebühren - also die Kosten, die für den Erwerb der Grabstelle, für das Öffnen und Schließen des Grabes und für die Nutzungsrechte anfallen. Übernommen werden jedoch nur die Kosten für eine einfache und anonyme Grabstelle oder ein Reihengrab. Kosten für die Grabpflege werden nicht übernommen. 

Dazu trägt das Sozialamt auch die Kosten für Bestatter, für Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen, für die notwendige Überführung und für die Bestattung selbst. Dem Verstorbenen steht ein einfacher Sarg und entweder eine Erd- oder Feuerbestattung zu, wobei bei letzterer auch die Kosten für Einäscherung und Urne übernommen werden. Auch die Arztkosten für die Ausstellung des Totenscheins werden vom Sozialamt übernommen. 

Kosten für eine Trauerfeier, für Grabschmuck, Musik oder einen Trauerredner werden vom Amt nicht getragen. 

Wir sind für Sie da Wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen zum Thema Sozialbestattung

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle zudem Antwort auf sehr häufig gestellte Fragen zum Thema geben. 

 

Ist eine Sozialbestattung immer anonym?

Das zuständige Amt darf im Falle einer Sozialbestattung keine anonyme Beisetzung verlangen. Wünschen es die Hinterbliebenen anders und übernimmt das Amt die Bestattungskosten, dann darf das Amt den Antragsteller nicht aus Kostengründen zur günstigeren anonymen Beisetzung drängen. 

 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Sozialbestattung?

Für Sie als Antragsteller der Sozialbestattung ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Einkommen sowie das sogenannte “Schonvermögen” bei der Beantragung der Kostenübernahme berücksichtigt werden. 

Bei dem Schonvermögen handelt es sich um eine Art “Freibetrag”, welcher in einer Höhe von 5.000 € existiert. Das bedeutet, dass Vermögen oder auch Einkommen, welches dieses Schonvermögen nicht überschreitet, vom Sozialamt nicht als Einkommen oder Vermögen berücksichtigt bzw. zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen werden darf. 

 

Wie teuer darf eine Sozialbestattung sein?

Werden die Wünsche des Verstorbenen bei einer Sozialbestattung berücksichtigt

 

Wie Sie sich vielleicht jetzt schon denken können, wird der Umfang einer Sozialbestattung auf das Nötigste reduziert. So genehmigt das Sozialamt nur einen ganz bestimmten Umfang, welcher für die Kostenübernahme genehmigt wird. Dies kann sich allerdings von Ort zu Ort bzw. von Kommune zu Kommune unterscheiden. 

 

Gut zu wissen - hatte der Verstorbene zu Lebzeiten bestimmte Vorstellungen für seine Bestattung, z. B. eine bestimmte Bestattungsart (Seebestattung, Feuerbestattung etc.) und gibt es hierfür eine Bestattungsverfügung, muss diese vom Sozialamt berücksichtigt werden. 

Folgende Kosten werden bei der Sozialbestattung übernommen: 

  • Friedhofsgebühren
  • Sarg
  • Überführungskosten
  • Einäscherung 
  • Urne
  • Totenschein
  • ggf. gewünschte Bestattungsart
  • Grabstein
  • Hygienische Versorgung
  • Aufbewahrung des Toten
  • Einkleiden, Einbetten
  • Trauerhalle

Bei der Sozialbestattung werden die Kosten für einen einfachen Sarg sowie einen einfachen Grabstein übernommen. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für einen Grabstein besteht jedoch nur, wenn dieser in der jeweiligen Friedhofssatzung vorgeschrieben ist.

 

Fazit

Eine Beisetzung ist die letzte Ehre, die wir einem Verstorbenen geben können. Sollten Ihre finanziellen Mittel selbst nicht ausreichen, scheuen Sie sich nicht und holen Sie sich beim zuständigen Amt Unterstützung. Und bedenken Sie immer: Auch eine sehr einfache Beerdigung kann würdevoll und schön sein. Andenken und Würdigung des Verstorbenen sind keine Frage des Geldes sondern eine Frage Ihres ganz persönlichen Herzens. 

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