Behörden und Ämter im Todesfall
Wenn ein Angehöriger stirbt, benötigen Sie oft eine Reihe von Dokumenten und Unterlagen, die Sie zum Gespräch mit dem Bestatter mitbringen sollten. Sollten einzelne Dokumente nicht auffindbar sein, unterstützt das Bestattungsinstitut sie dabei, die fehlenden Dokumente bei den zuständigen Stellen anzufordern. Wir geben Ihnen im Folgenden eine kurze Übersicht über die Formalitäten und die Unterlagen, die sie im Todesfall für die Behörden benötigen:
Prüfen Sie, ob es eine Bestattungsvorsorge gibt. In dieser halten Menschen noch zu Lebzeiten fest, wie sie sich Ihre einstige Bestattung vorstellen und welche Wünsche es zu beachten gibt.
Der Tod des/der Verstorbenen muss vom Standesamt beurkundet werden. Diese Beurkundung übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Für die Beurkundung werden einige Dokumente benötigt. Der Personalausweis wird bereits bei der Feststellung des Todes bzw. der Ausstellung des Totenscheins vom Arzt eingesehen und muss auch später beim Standesamt vorgelegt werden. Ein Teil der Todesbescheinigung wird ebenfalls an das Standesamt weitergeleitet, dies übernimmt in der Regel der Bestatter. Weiterhin muss das Standesamt feststellen, welchen Personenstand der Verstorbene hatte. Das heißt, ob er oder sie ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war. Je nach Personenstand muss dafür die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde (evtl. zusammen mit dem Scheidungsurteil) und die Sterbeurkunde des Ehepartners vorgelegt werden.
Das Bestattungsinstitut kann Ihnen auch bei Ab- und Ummeldungen zum Beispiel der Rente oder der Krankenversicherung helfen. Bringen Sie dazu die entsprechenden Versichertennummern und Kontaktdaten zum Gespräch mit. Auch Unterlagen zu Sterbegeld- oder Lebensversicherung sollten Sie vorbereiten und falls gewünscht zum Gespräch mit dem Bestatter mitnehmen.
Sollten sie ein Testament des/der Verstorbenen auffinden, so sind sie dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Amtsgericht zu übergeben. Anhand des Testaments kümmert sich das Amtsgericht oder der Notar um die Erbverteilung. Gibt es kein Testament und die Erbenstellung kann nicht anderweitig nachgewiesen werden (zum Beispiel durch die gesetzliche Erbfolge) muss beim Amtsgericht ein Erbschein beantragt werden. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich am besten an das Amtsgericht oder einen Notar.