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Checkliste im Trauerfall zum Ausdrucken 

Wenn ein Mensch stirbt, steht die Welt erst einmal still. Und gleichzeitig sieht man sich plötzlich mit vielen Aufgaben konfrontiert. Für manche Angehörige mag sich diese Situation überwältigend anfühlen, viele sind vielleicht von dem Verlust überrascht. Und gleichzeitig fragen sie sich, was alles zu tun ist, wenn jemand gestorben ist. Um Ihnen in dieser aufwühlenden Zeit etwas Klarheit zu verschaffen, erklären wir nachfolgend die ersten Schritte, die in einem Sterbefall zu erledigen sind. Mit diesem Leitfaden für den Todesfall sollen Sie etwas Unterstützung in den ersten Momenten der Trauer haben. 

Im Anschluss finden Sie außerdem eine Checkliste für den Todesfall als pdf zum Ausdrucken unter „Checkliste Todesfall“.

Checkliste für den Trauerfall
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Was ist zu tun, wenn jemand zu Hause verstorben ist?

Wenn ein Mensch zu Hause verstorben ist, muss ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt. Der Tod wird im sogenannten Totenschein oder auch Leichenschauschein bescheinigt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein Notarzt nur einen vorläufigen Totenschein ausstellen kann. Die tatsächliche Leichenschau darf dagegen nur von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. In der Regel ist dies der Hausarzt, der dann auch den endgültigen Totenschein ausfüllt.

Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, sollten Sie ein Bestattungsinstitut informieren, um die weiteren Schritte zu planen. Der Bestatter vereinbart mit Ihnen den Zeitpunkt, wann der/die Verstorbene abgeholt werden soll und kann Ihnen bei den ersten Fragen helfen. Bei der Organisation der Abholung ist allerdings keine Eile geboten. Nach Eintritt des Todes haben sie bis zu 36 Stunden Zeit, in denen der/die Verstorbene zu Hause verbleiben darf. Sie können sich also in aller Ruhe verabschieden, wenn sie das wünschen. Sprechen Sie mit Ihrem Bestatter. In der Regel ist eine Aufbahrung auch in den kommenden Tagen in den Räumen des Bestattungsinstituts möglich.

Was ist zu tun, wenn jemand im Krankenhaus oder Heim stirbt?

Wenn ein Mensch im Klinikum oder Pflegeheim stirbt, wird der Arzt, der den Todesfall bescheinigt, vom Personal verständigt. Ihre Aufgabe ist es, ein Bestattungsinstitut zu kontaktieren, um die Überführung zu organisieren und zu besprechen. Fragen Sie vor Ort nach den Möglichkeiten der Abschiednahme. Oft darf ein Mensch noch etwas länger in seinem Zimmer verbleiben, damit sie sich dort in aller Ruhe verabschieden können. Viele Einrichtungen haben auch dafür vorgesehene Räume.

 

Die Abholung der/des Verstorbenen erfolgt dann durch das Bestattungsinstitut. Sie können einen Zeitpunkt absprechen und auf Wunsch auch gerne bei der Abholung dabei sein. Für manche ist dies ein wichtiger Schritt, um den Tod des geliebten Menschen besser begreifen zu können.

Original «Messerschmidt» in Ihrer Nähe

Zum Bestaunen auf dem Friedhof

Behörden und Ämter im Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, benötigen Sie oft eine Reihe von Dokumenten und Unterlagen, die Sie zum Gespräch mit dem Bestatter mitbringen sollten. Sollten einzelne Dokumente nicht auffindbar sein, unterstützt das Bestattungsinstitut sie dabei, die fehlenden Dokumente bei den zuständigen Stellen anzufordern. Wir geben Ihnen im Folgenden eine kurze Übersicht über die Formalitäten und die Unterlagen, die sie im Todesfall für die Behörden benötigen:

Prüfen Sie, ob es eine Bestattungsvorsorge gibt. In dieser halten Menschen noch zu Lebzeiten fest, wie sie sich Ihre einstige Bestattung vorstellen und welche Wünsche es zu beachten gibt.

Der Tod des/der Verstorbenen muss vom Standesamt beurkundet werden. Diese Beurkundung übernimmt in der Regel das Bestattungsinstitut. Für die Beurkundung werden einige Dokumente benötigt. Der Personalausweis wird bereits bei der Feststellung des Todes bzw. der Ausstellung des Totenscheins vom Arzt eingesehen und muss auch später beim Standesamt vorgelegt werden. Ein Teil der Todesbescheinigung wird ebenfalls an das Standesamt weitergeleitet, dies übernimmt in der Regel der Bestatter. Weiterhin muss das Standesamt feststellen, welchen Personenstand der Verstorbene hatte. Das heißt, ob er oder sie ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war. Je nach Personenstand muss dafür die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde (evtl. zusammen mit dem Scheidungsurteil) und die Sterbeurkunde des Ehepartners vorgelegt werden.

Das Bestattungsinstitut kann Ihnen auch bei Ab- und Ummeldungen zum Beispiel der Rente oder der Krankenversicherung helfen. Bringen Sie dazu die entsprechenden Versichertennummern und Kontaktdaten zum Gespräch mit. Auch Unterlagen zu Sterbegeld- oder Lebensversicherung sollten Sie vorbereiten und falls gewünscht zum Gespräch mit dem Bestatter mitnehmen.

Sollten sie ein Testament des/der Verstorbenen auffinden, so sind sie dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Amtsgericht zu übergeben. Anhand des Testaments kümmert sich das Amtsgericht oder der Notar um die Erbverteilung. Gibt es kein Testament und die Erbenstellung kann nicht anderweitig nachgewiesen werden (zum Beispiel durch die gesetzliche Erbfolge) muss beim Amtsgericht ein Erbschein beantragt werden. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich am besten an das Amtsgericht oder einen Notar.

Was ist zu tun, wenn jemand zu Hause verstorben ist?

Wenn ein Mensch zu Hause verstorben ist, muss ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt. Der Tod wird im sogenannten Totenschein oder auch Leichenschauschein bescheinigt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein Notarzt nur einen vorläufigen Totenschein ausstellen kann. Die tatsächliche Leichenschau darf dagegen nur von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. In der Regel ist dies der Hausarzt, der dann auch den endgültigen Totenschein ausfüllt.

Was ist zu tun, wenn jemand im Krankenhaus oder Heim stirbt?

Wenn ein Mensch im Klinikum oder Pflegeheim stirbt, wird der Arzt, der den Todesfall bescheinigt, vom Personal verständigt. Ihre Aufgabe ist es, ein Bestattungsinstitut zu kontaktieren, um die Überführung zu organisieren und zu besprechen.

Abschiednahme und Organisation der Trauerfeier

Der Bestatter wird versuchen, Ihnen so viele Formalitäten wie möglich abzunehmen, damit Sie Zeit für Ihre Trauer und den Abschied haben. Besprechen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsinstitut, welche Rituale für Sie in Frage kommen. Vielleicht möchten sie bei einer Aufbahrung nochmal Abschied nehmen. Vielleicht möchten Sie bei der Waschung und dem Ankleiden dabei sein oder gemeinsam mit den Kindern den Sarg bemalen. Es gibt viele Möglichkeiten, die letzte Reise eines geliebten Menschen zu begleiten und zu gestalten. Dazu gehören auch die Planung und Gestaltung der Beisetzung und Trauerfeier. Dies ist ebenfalls ein wichtiger Schritt im Trauerprozess. Lassen Sie sich dafür die Zeit, die sie benötigen. Es muss nicht alles sofort entschieden werden.

Sprechen Sie mit den Angehörigen und Freunden des/der Verstorbenen. Welche Wünsche gab es für die Beisetzung? Wer möchte vielleicht bestimmte Aufgaben übernehmen?

In den folgenden Tagen müssen Sie klären, ob es eine Erd- oder Feuerbestattung geben soll und an welchem Ort die Beisetzung erfolgen soll. Davon ausgehend können sie den Zeitpunkt und den Ort für die Trauerfeier festlegen. Überlegen Sie, ob Sie eine kirchliche Begleitung oder einen freien Trauerredner wünschen. Machen Sie sich Gedanken zur Dekoration, Ritualen, Texten und Musikbeiträgen, in denen das Leben des Verstorbenen nochmal zum Ausdruck kommt. Die Zeit zwischen Tod und Bestattung wird von vielen als sehr intensiv erlebt und kann dazu genutzt werden, den Tod zu begreifen und sich langsam zu verabschieden.

Wir sind für Sie da Wir beraten Sie gerne.

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